Sie befinden sich in der Rubrik: AGB


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.0 Allgemeines
1.1 Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge erfolgen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben des Angebotes.
1.2 Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben des Angebotes.
1.3 Alle mündlichen Nebenabreden und eventuelle nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Niederlegung.
1.4 Angebote sind freibleibend, es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung zuzüglich Umsatzsteuer.
1.5 Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen der Kunden an uns zu übermitteln, sie haben keine Inkassovollmacht.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen bestehen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit einem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen, die wir aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Auf Verlangen des Käufers sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
2.2 Der Käufer ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet.
2.3 Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, und zwar mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Dem Käufer ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können, er darf z.B. keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung beeinträchtigt oder zunichte macht.
2.4 Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir behalten uns die selbständige Einziehung der Forderungen vor, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges des Käufers. Auf unser Verlangen muss uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die Unterlagen hierzu auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.
2.5 Werden Schecks oder Wechsel in Zahlung gegeben, so erfolgt eine Begleichung unserer Forderung im Sinne vorstehender Ausführungen erst mit unwiderruflicher Gutschrift der Schecks oder Wechsels.
Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderem Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten, die Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder sonst zu kennzeichnen.
2.6 Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, alle erforderlichen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer odereiner Fachfirma ausführen zu lassen, und zwar auf eigene Kosten.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich rein Netto ab Werk und ohne Verpackung, Fracht und Versicherung. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zu bezahlen, nicht vereinbarte Abzüge werden nicht anerkannt.
3.2 Unabhängig von dem vereinbarten Preisen werden etwaige am Tage der Lieferung geltende, auf behördliche Anordnung oder Genehmigung beruhende Preiserhöhungen berechnet. Der Auftraggeber ist zu Zahlung dieses Preises verpflichtet, wenn nicht etwa der Verkäufer vor Inkrafttreten der Preiserhöhung die Fertigstellung des Erzeugnisses oder die Versand- und Abholbereitschaft des Gegenstandes dem Besteller mitgeteilt hatte.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Schecks, Wechsel und andere eventuelle Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Käufer berechnet.
4.2 Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit wie Raten in Rückstand geraten ist.
4.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
4.4 Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
4.5 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen bis zur endgültigen Befriedigung aller Forderungen vor, die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage.
4.6 Die Zurückhaltung von Zahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.
4.7 Forderungen, die der Käufer aus der Weiterveräußerug des Vorbehaltsgegenstandes erwirbt, gelten mit allen Nebenrechten an den Verkäufer abtreten. Der Käufer hat den Verkäufer von einer Weiterveräußerung und dem Entstehen der Forderung zu unterrichten, wenn der Eigentumsvorbehalt noch wirksam ist.
5. Mängelrüge
5.1 Beanstandungen - Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während 6 Monate seit Auslieferung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 14 Tagen zu rügen. Bei Überschreitung der Frist verliert der Käufer seine Mängelrechte.
5.2 Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachte Schäden (Nachbesserung). Wir behalten uns vor, nach unserer Wahl neu zu liefern, wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung.
Für die Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiterhin, wenn eine Überschreitung des nach einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsdrücke oder dem Liefervertrag zugrundeliegende Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird.
6. Haftung
6.1 Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn wir sie schuldhaft verursacht haben.
Bei Vorsatz haften wir uneingeschränkt. Bei grober oder leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherung, einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Sachversicherung (z.B. Fahrzeug-, Gepäck- und Transportversicherung) übersteigt und Drittschaden nicht im Rahmen des Gesetzes über diePflichtversicherung für Fahrzeughalter ersetzt wird.
Weiterhin beschränken sich unsere Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Nicht ersetzt werden jedoch Wertminderungen des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, insbesondere Mietwagenkosten, entgangener Gewinn, Abschleppkosten und Wageninhalt sowie Ladung. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich zu melden. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen unserseits gegenüber dem Käufer wird außer den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Ansprüche uns gegenüber verjähren in 6 Monaten nach Übergabe.
7. Übernahmebedingungen
7.1 Bei Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird jegliche Haftung für Rechts- und Sachmängel ausgeschlossen.
7.2 Wir stehen nur für schriftliche Zusicherung gemäß dem Kaufvertrag ein.
8. Rücktritt vom Vertrag
8.1 Wir behalten uns vor, an uns unbekannte Firmen gegen Nachnahme zu liefern oder Vorkasse zu fordern. Wir behalten uns weiterhin vor, die Ausführung eines Vertrages abzulehnen, ohne dass wir verpflichtet sind, hierüber Angaben zu machen. Mangelnde Kreditwürdigkeit oder erkennbare Gefährdung unseres Zahlungsanspruches berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag.
8.2 Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen.
Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Wenn wir Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren Schadensbetrag nachweist, der Nachweis eines höheren Schadensersatzbetrages durch uns ist zulässig.
Wenn wir von unseren Rechten keinen Gebrauch machen, können wir über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht ist.
9. Versand
9.1 Ein vom Käufer gewünschten Versand geschieht stets ab Lieferwerk und auf Gefahr des Bestellers; eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird von uns nicht übernommen.
10. Lieferung
10.1 Die von uns genannten Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Liefertermine werden von uns ausgeführt, soweit dies von uns im normalen Geschäftsgang verlangt werden kann.Sie sind abhängig von der rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten.
Aus eventuellen Überschreitungen der Lieferfristen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden, insbesondere werden Verzugsschäden, Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche ausgeschlossen.
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich verändert werden.
11. Einkaufsbedingungen des Kunden
11.1 Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, sind für uns nicht bindend, auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Böblingen. Es gilt weiterhin das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Datenschutz
13.1 Wir sind berechtigt, sämtliche zur Auftragsabwicklung benötigten Daten in unserer EDV- Anlage zu speichern.