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Tempo100-Voraussetzungen

Tempo 100 km/h
Voraussetzungen für Ihr Gespann

Voraussetzungen des Zugfahrzeugs
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein.
Voraussetzungen des Anhängers
Die Reifen dürfen max. 6 Jahre alt (es gilt das Herstellerdatum der Reifen und nicht die Erstzulassung des Anhängers) sein.
Die Reifen müssen für mindestens Tempo 120 km/h (Geschwindigkeitskategorie L) ausgelegt sein.
Gebremste Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
Ungebremste Anhänger benötigen keine Stoßdämpfer.
Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen...

a. bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3

b. bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern:
-Wohnwagen: X = 0,8
-Anhänger: X = 1,1

c. bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern & Schlingerkupplung:
-Anhänger: X = 1,2

Also: Zul. Gesamtmasse des Anhängers = X · Leermasse Zugfahrzeug
Das so errechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 km/h darf nicht:
die bisher eingetragene Anhängelast im Kfz.-Schein überschreiten
muß immer kleiner sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
Eintragung in die KfZ-Papiere
TÜV/Dekra/GTÜ
Anhänger bei amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) vorstellen. Dort erhalten Sie eine Bestätigung für Tempo 100 km/h (bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen).
Strassenverkehrsbehörde
Die Strassenverkehrsbehörde aufsuchen, die Bestätigung vorlegen und dort offiziell bescheinigen lassen. Die Bescheinigung gilt für alle Gespanne die dem oben angegebenen Masseverhältniss entsprechen. Sie erhalten eine versiegelte Tempo-100-Plakette die am Anhänger angebracht werden muss.
Anhängelast
Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland für Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge bis Gesamtgewicht 3,5t (Gesamtgewicht 3,5t betrifft das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs).
Achtung
Durch Temp 100 km/h wird das Gesamtgewicht des Anhängers in der Regel abgelastet (Faktor 0,8 oder 1,1). Dieses neu festgelegte, meist abgelastete Gesamtgewicht des Anhängers gilt dann auch bei 80 km/h. Es ist nicht möglich in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte einzutragen ...

z.B. Gesamtgewicht bei 80 km/h 1300 kg, oder Gesamtgewicht bei 100 km/h 1150 kg.
Merke
Alles was versicherungs- und steuerrelevant ist, muss im Kfz-Brief und Kfz-Schein eingetragen werden, beispielsweise das neue Gesamtgewicht oder veränderte Maße.