Tempo100-Voraussetzungen |
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Tempo 100 km/h Voraussetzungen für Ihr Gespann |
Voraussetzungen des Zugfahrzeugs | |
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Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. |
Voraussetzungen des Anhängers | |
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Die Reifen dürfen max. 6 Jahre alt (es gilt das Herstellerdatum der Reifen und nicht die Erstzulassung des Anhängers) sein. |
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Die Reifen müssen für mindestens Tempo 120 km/h (Geschwindigkeitskategorie L) ausgelegt sein. |
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Gebremste Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer haben. |
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Ungebremste Anhänger benötigen keine Stoßdämpfer. |
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Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen... a. bei ungebremsten Anhängern: X = 0,3 b. bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern: -Wohnwagen: X = 0,8 -Anhänger: X = 1,1 c. bei gebremsten Anhängern mit hydraulischen Achsstoßdämpfern & Schlingerkupplung: -Anhänger: X = 1,2 Also: Zul. Gesamtmasse des Anhängers = X · Leermasse Zugfahrzeug |
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Das so errechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 km/h darf nicht: ![]() ![]() |
Eintragung in die KfZ-Papiere | |
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TÜV/Dekra/GTÜ Anhänger bei amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) vorstellen. Dort erhalten Sie eine Bestätigung für Tempo 100 km/h (bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen). |
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Strassenverkehrsbehörde Die Strassenverkehrsbehörde aufsuchen, die Bestätigung vorlegen und dort offiziell bescheinigen lassen. Die Bescheinigung gilt für alle Gespanne die dem oben angegebenen Masseverhältniss entsprechen. Sie erhalten eine versiegelte Tempo-100-Plakette die am Anhänger angebracht werden muss. |
Anhängelast | |
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Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland für Pkw und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge bis Gesamtgewicht 3,5t (Gesamtgewicht 3,5t betrifft das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs). |
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Achtung Durch Temp 100 km/h wird das Gesamtgewicht des Anhängers in der Regel abgelastet (Faktor 0,8 oder 1,1). Dieses neu festgelegte, meist abgelastete Gesamtgewicht des Anhängers gilt dann auch bei 80 km/h. Es ist nicht möglich in den Anhängerschein zwei Gesamtgewichte einzutragen ... z.B. Gesamtgewicht bei 80 km/h 1300 kg, oder Gesamtgewicht bei 100 km/h 1150 kg. |
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Merke Alles was versicherungs- und steuerrelevant ist, muss im Kfz-Brief und Kfz-Schein eingetragen werden, beispielsweise das neue Gesamtgewicht oder veränderte Maße. |